Header_1Header_3Header_4Header_5Header_6Header_8Header_9Header_10
Dachreinigung inkl. VersiegelungFrisch gereinigt und BeschichtetReparatur am DachfirstDachstuhl mit neuer LattungVelux-Fenster - neu eingebautReinigung von gepflasterten Flächen

Nachhaltig und qualitativ

Effizient und effektiv

Wand & Dach Unser Fach

Reinigung 20€ pro qm zzgl. 19% MwSt
Versiegelung 10€ pro qm zzgl. 19% MwSt
Farbbeschichtung Zwei Schichten 40 € pro 1 qm zzgl. 19% MwSt


Kosten: Preis-Beispiel 200 m² Dach

preise-dachsanierungqm² 20,00

  • Reinigung
  • Sichtprüfung
  • Ausbesserung
  • Versiegelung

______________________
qm² 25,00

  • Reinigung
  • Sichtprüfung
  • Ausbesserung
  • Grundierung
  • Beschichtung

______________________
Preise incl. Material zzgl. 19% MwSt

 

Schieferarbeiten: Beispiel Schornstein

schieferarbeitenPreis nach Aufwand & Materialkosten

  • Sichtprüfung
  • Ausbesserung
  • Einschalung
  • Kunstschiefer-Einfassung
  • Mosaikarbeiten auf Wunsch

_____________________
Preis nach Aufwand & Materialkosten

  • Sichtprüfung
  • Ausbesserung
  • Einschalung
  • Verkleidung mit echtem Schiefer
  • Schiefer-Mosaik auf Wunsch

______________________
Preise zzgl. 19% MwSt

 

Festpreise ohne Risiko

  • Keine Zuschläge
  • Keine versteckten Kosten
  • Unsere Preise sind Festpreise
  • Verträge und Durchführung nach VOB (& insbesondere DIN 18338)
  • Gewährleistung 5 Jahre
  • Kostenvoranschläge & Vorort-Termine kostenlos

Rabatt für Kurzentschlossene

Sollten Sie sich direkt vor Ort entscheiden, sparen wir Arbeitszeit und Fahrkosten. Diese Ersparnis geben wir gerne an Sie weiter indem wir Ihnen auf Ihren kompletten Auftrag 10 % Rabatt gewähren.

Bis zu 600,- € Steuervorteil

Die Rechnungen für unsere Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten vor Ort (nicht die Materialien) können seit dem 01.01.2006 gemäß § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden. Abzugsfähig sind 20 % pro Jahr und Haushalt bis zu einer Rechnungssumme von maximal 3.000,- € incl. Mehrwertsteuer. Ob die MwSt dabei gesondert ausgewiesen wurde, ist für die Abzugsfähigkeit unerheblich.